Rechtliches (Bloggen für Autor*innen #8)

Rechtliches (Bloggen für Autor*innen #8)

Ein Blog bringt dir als Autor*in eine Menge Vorteile. Es ist zwar nicht jeder fürs Bloggen geeignet, aber gerade für die schreibende Zunft sind Blogs eine super Möglichkeit, ihre Reichweite in die Höhe zu treiben. Vorausgesetzt natürlich, sie finden die Motivation, regelmäßig zu bloggen und sprechen die richtigen Lesenden an, um ihre Buchverkäufe langfristig anzukurbeln.

Wenn du den richtigen Bloganbieter für dich gefunden und dein Blog einen Namen und eine Domain hat, wird es Zeit, dir über deinen Claim Gedanken zu machen. 

Und bevor du richtig loslegen kannst, solltest du dich auch mit den rechtlichen Aspekten des Bloggens ein wenig befassen. Genau darum geht’s heute.

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Ich bin keine Rechtsanwältin, sondern kann dir lediglich Hinweise auf rechtliche Vorschriften geben.

Impressum

Laut der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist jede*r, der eine Website bzw. einen Blog betreibt, verpflichtet, ein Impressum zu haben. 

Darin muss eine ladungsfähige Adresse (d. h. du oder jemand in deinem Auftrag muss dort anzutreffen sein, eine Postfachadresse geht also nicht), sowie E-Mail und/oder Telefonnummer angegeben sein.

Wenn du Autorenprofile auf Social Media hast, musst du dort dein Impressum ebenfalls verlinken.

Wichtig: Du musst das Impressum auf deiner Website so anbringen, dass es leicht und mit wenigen Klicks zu finden ist.

Es gibt im Internet zahlreiche Generatoren, mit denen du dir ein Impressum erstellen lassen kannst, z. B. das von eRecht24.

Datenschutzerklärung

Ebenso benötigt jeder Blog eine Datenschutzerklärung, in der genau aufgelistet wird, welche Daten zu welchem Zweck und aufgrund welcher Rechtslage gesammelt werden.

Auch hierfür gibt es nützliche Online-Tools, die dir dabei helfen, z. B. der Generator von Dr. Thomas Schwenke oder wiederum der von eRecht24.

Verfahrensverzeichnis für den Datenschutz

Als Websitebetreiber*in bist du von der DSGVO zudem dazu verpflichtet, ein Verfahrensverzeichnis für die Daten anzulegen, die du verarbeitest. 


Das muss nicht das Allererste sein, was du tust. Starte ruhig schon einmal mit deinem Blog ohne Verzeichnis. Aber dennoch solltest du dir irgendwann eines zulegen, für den (eher unwahrscheinlichen Fall), dass du danach gefragt wirst.

Falls du jetzt völlig verwirrt bist und in Panik gerätst: Tief durchatmen! Es ist nicht so schwierig, wie du vermutest. 

Regina Stoiber bietet etwa eine gute Anleitung und ein Muster, das du dir downloaden kannst. 

Ein paar rechtliche Tipps für den Blogger*innen-Alltag

Abgesehen von den bereits genannten rechtlichen Vorschriften gibt es im Blogger*innen-Alltag noch so einige andere rechtliche Fallstricke, die manchmal nicht einmal fortgeschrittenen Blogger*innen bekannt sind.

Ein paar der wichtigsten möchte ich dir hier kurz vorstellen.

Werbekennzeichnung

Wenn du auf deinem Blog Werbung für deine eigenen Bücher machst, musst du das nicht als Werbung kennzeichnen.

Solltest du jedoch z. B. Bücher von anderen Autor*innen rezensieren, muss dort der Hinweis “Werbung“ oder “Anzeige“ leicht erkennbar am Anfang des Artikels stehen.

Auch bei Kooperationen, z. B. mit Unternehmen, muss dieser Hinweis dort stehen. Jedoch versuchen viele Unternehmen, unerfahrene Blogger*innen zu überzeugen, dass sie nur eine weiche Kennzeichnung wie “gesponsert von” oder “in Kooperation mit” anbringen sollen. 

Das ist aber nicht rechtlich sicher und du solltest das immer ablehnen. Auch wenn der Deal dann flöten geht. 

Nofollow-Links

Ebenso wissen viele nicht, dass sie Links, für die sie bezahlt wurden, z. B. Affiliate-Links oder Links in Kooperationsartikeln, als Nofollow-Links setzen müssen. Zwar meines Wissens nach nicht nach dem Gesetz, aber nach den Google-Richtlinien. 

Denn dies verhindert, dass bezahlte Links extra viel Reichweite bei Google bekommen und sich Unternehmen so organische Reichweite billig erkaufen.

Anders ausgedrückt: Wer’s nicht macht und von Google erwischt wird, riskiert, dort rauszufliegen. Und das wäre für die meisten Blogger*innen fatal.

Wenn du einen selbstgehosteten WordPress-Blog hast, kannst du dir einfach das Plugin WP External Links installieren. Dann kannst du im Editor mit einem einzigen Klick deine Links auf “nofollow” umstellen.

Solltest du das nicht haben, gibt es auch die Möglichkeit, den HTML-Code deines Links ein klein wenig anzupassen, damit es ein Nofollow-Link wird. Das wird in diesem Artikel verständlich erklärt.

Affiliate-Links: Gewerbe

Als Autor*innen sind wir oft als Freiberufler beim Finanzamt angemeldet. Solltest du jedoch Affiliate-Links auf deinem Blog einbauen wollen, musst du dafür ggf. ein Gewerbe anmelden, da dies nicht unter die Tätigkeit von Autor*innen fällt. 

Tipp: Informiere dich in diesem Fall auch, ob die Kleinunternehmerregelung für dich infrage kommt. Falls ja, stehen dir einige rechtliche Erleichterungen zu, z. B. musst du keine Umsatzsteuer berechnen, wenn du etwas verkaufst.

“Freebie” verboten

Viele Blogs haben Newsletter, wozu ich dir grundsätzlich ebenfalls raten würde. Solltest du dafür aber ein kleines Miniprodukt (z. B. ein PDF) anbieten, das deine neuen Abonnent*innen bei einer Anmeldung automatisch zugeschickt bekommen, bedenke bitte, dass der Begriff “Freebie” nicht mehr erlaubt ist und du es auch nicht als “gratis” oder “kostenlos” bezeichnen darfst.

Warum? Weil deine Abonntent*innen dir dafür ihre E-Mail-Adresse geben und das vor dem Gesetz als “Bezahlung” gilt.

Häufig verwenden Leute, die ein “Freebie” anbieten, daher die Bezeichnung “für 0 Euro”, denn das ist rechtlich erlaubt.

Beachte bitte zudem, dass auf der Seite, wo man dein “Freebie” herunterladen kann, stehen muss, dass man dadurch automatisch den Newsletter abonniert. 

Cookie-Banner

Jeder Blog braucht ein DSGVO-konformes Banner, wo deine Besucher*innen zustimmen oder ablehnen können, dass dein Blog Cookies sammelt (z. B. für die Statistiken). Das trifft höchstwahrscheinlich auch auf deinen Blog zu.

Die meisten Standard-Cookie-Banner von kostenlosen Tools wie z. B. WordPress.com oder Blogger.com sind nicht DSGVO-konform, aber immer noch besser als gar keines.

Solltest du einen selbstgehosteten Blog bei WordPress.org haben, kann ich die Plugins Complianz oder Borlabs empfehlen, mit denen du auf der sicheren Seite bist.

Keine Angst vor dem Abmahnanwalt!

Natürlich ist man nie 100 % vor Abmahnungen geschützt, aber wenn du die oben genannten Punkte beachtest, machst du schon einmal sehr viel richtig. 

Ich empfehle dir, die Entwicklungen im Online-Recht ein wenig zu verfolgen, damit du stets informiert bist, wenn es eine Neuerung gibt. 

Mein Tipp: Abonniere ein paar Newsletter von Online-Rechtsexpert*innen, z. B. von Lawlikes oder eRecht24 (aber erschrecke nicht zu sehr über deren teils aggressive Werbung für Premium-Produkte. Die sind meist nicht nötig).

2 Gedanken zu „Rechtliches (Bloggen für Autor*innen #8)

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